Informationen für private und kommerzielle Investoren in der Region Dalaman

“Türkei braucht keine IMF-Unterstützung”
In einem Artikel in der amerikanischen Wirtschaftsblatt‚ Wall Street Journal’ (WSJ) wurde mitgeteilt: „Die türkische Wirtschaft gibt Erholungssignale. Die jüngste Zinsenherabsetzung der Nationalbank wird als einer der beruhigenden Schritte bewertet. Die Türkei braucht die Unterstützung des Internationalen Währungsfonds (IMF) nicht. Die jährliche Inflation ging zu 5.2% zurück, der niedrigsten Ebene in den letzten 39 Jahren.“

In jenem Artikel in der WSJ wurde auch hingedeutet, dass die Türkei eine strenge Finanzpolitik verfolgen müsse, um ausländische Investoren zu überzeugen, dass die Türkei keinen IMF-Kredit brauche.

Unterdessen wurde von der britischen Nachrichtenagentur ‚Reuters’ eine Analyse über die türkische Wirtschaft. In jener Analyse wurde vermutet, dass die Türkei das erste Land sein werde, dass die globale Finanzkrise überwindet. Die Türkei, die vorher Krise durchgemacht hat, werde dank ihres starken Finanzsystems eine stabile Wachstumsrate erreichen. (Milliyet)

Quelle:

http://www.migazin.de/2009/06/18/turkische-presse-turkei-vom-18062009-wirtschaftskriese-turkische-schulen-in-deutschland/

Rat der Britischen Botschaft an britische Investoren auf der offiziellen Webseite:

Warum sollten Investoren jetzt die Türkei wählen?

- Die Türkei ist als Wirtschaftskraft weltweit auf Platz 17 und europaweit auf Platz 6

  GDP (Purchasing Power Parity) war 2007  $791 Billionen.

· Türkei´s GNP wird Australien 2008 überholen und wird 2050 in den Top 10 der weltweiten Wirtschaftskräfte sein.

·  FDI inflow war 2007  $21.9 Billionen 

- Die Türkei ist einer der grössten Märkte mit einer Bevölkerung von rund 72 Millionen , von denen 40 % unter 22 Jahren

  ist. Die Türkei hat  steht mit einer einheimischen Bevölkerungszahl von ca. 50 Millionen weltweit auf Platz 13

- Die Türkei hat einen hochdynamischen privaten Sektor

- Die Türkei ist das direkte Sprungbrett nach Zentralasien und dem nördlichen Mittelosten.

- Die laufenden EU Verhandlungen, die der Schlüssel und der Antrieb für den Wandel in der türkischen

   Geschäftsentwicklung sind, eröffnen eine Menge von Geschäftsmöglichkeiten in der Türkei.


Kriterien für die Region Dalaman und für eine Investition an der Lykischen Küste

- Zentraler Ankunftsflughafen: Dalaman Airport

- Zu erreichen in 3 - 4 Stunden aus Europa mit Direktflug

- Nur 15 Min. Transfer Zeit vom Dalaman Airport nach Sarigerme, Dalaman, Ortaca

- First Class Tourismusgebiet seit 2006

- Mediterranes ( subtropisches ) Klima und Flora 

- Kurgebiet mit natürlichen Schwefelbädern und Schlammbädern in der Natur

- 29 km Dalaman Küste

- 22 859 ha geplante Tourismusgebiete

- 7 Subregionen auf geplantem Land

- 8789 ha Tourismusinvestitionsgebiet

- 70 000 Betten Kapazität ist geplant

- neue Golfplatzgebiete in Sarigerme und ein zweites ist in Akkaya geplant, zwischen den Bergen von Ortaca und

   Dalaman 

Hilton Dalaman Golf Resort & Spa in Sarigerme , seit 2009 geöffnet

Für Hilton News in Englischer Sprache bitte aufs Bild klicken!

   Die Hilton Corporation hat einen 100 Mill. Dollar Franchise Vertrag für ein Golf- und Spa Resort in Sarigerme  gechlossen.  Das 384 Zimmer Hilton Dalaman Golf Resort und Spa , das am  prämierten Sarigermestrand liegt (blaue Flagge für einen der schönsten Strände der Türkei) , wird Ende 2009 eröffnen und präsentiert einen eigenen Spa Bereich und einen 18 Loch Golfplatz.  Diese Vereinbarung wird ein Meilenstein für die Entwicklung des Tourismus und der Infrastruktur in der Dalamanregion sein, inlklusive des internationalen Golfresorts, das einen positiven Effekt im örtlichen Immobiliensektor hervorrufen wird, sagt Dominic Whiting, der Editor des Turkey buying guide. Die Preise der örtlichen Immobilien werden nach Eröffnung des Hilton Hotels, das das erste Projekt der Hilton Corporation dieser Art in der Türkei darstellt,  nach oben steigen. Durch den drittgrössten Flughafen der Türkei, den Dalaman international airport,  mit Direktflügen aus Europa, wird diese Region attraktiver als je zuvor.

- hoher qualitativer Tourismus und first class Immobilieneigentümer

- neu geplanter Jachthafen in Dalaman

- neu geplanter grosser Hafen für Kreuzfahrtschiffe und Fähren nach Griechenland in Dalaman

- nur 15 Min. nach Port Göcek, dem bekanntesten natürlichen Jachthafen der Türkei mit internationalen VIP Gästen aus aller Welt

(z.B. die englische Königsfamilie, der Sänger Sting, Jack Nickolson, Cher, Madonna, Demi Moore)

- zweitgrösster Staudamm der Türkei in den Bergen Dalamans (keine Wasserprobleme in der Region) - fertigestellt 2010

Exzellente Infrastruktur: z.B. unzählige Buslinien in jede Richtung der ganzen Türkei, Privatschulen, deutsch sprechende Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser in Dalaman, Ortaca (auch eine neu gebaute Fachklinik in Fethiye, das Letoon Hospital mit Übersetzern für ausländische Patienten), unzählige, auch internationale Firmen, alle Behörden die Sie benötigen in Dalaman und Ortaca, Ausländeramt, deutsche und internationale Lebensmittel in grossen Supermärkten, Fähren nach Griechenland (Rhodos) zur Zeit von Fethiye aus....  

- Lykia Dreamhouse Rechtsanwaltsservice für Sie

Wir empfehlen unsere englisch sprechende Anwältin für  Immobilienrecht, spezialisiert auf ausländische Käufer, Frau Berna Babaoglu-Ulutas, die Ihnen durch die Kaufprozedur hilft. Sie ist ausserdem in der Webseite des Britischen Konsulates gelistet.

- Lykia Dreamhouse Rundum Betreuung nach dem Kauf:

Keine Angst, wir helfen Ihnen auch nach dem Kauf Ihrer Immobilie weiter, wir bieten jeden Service an, den Sie als ausländischer Besitzer einer türkischen Immobilie brauchen - einfach auf den Button "Service" auf unserer Webseite klicken und erfahren Sie , was wir alles für Sie tun können.

Warum in der Dalaman Region investieren?

Die Investition in eine Immobilie generell, auch in Deutschland, war immer schon eine gute Sache, da sie nicht Wertschwankungen unterliegt wie z.B. eine Aktie oder ein Fond oder Zinsen auf Ihrem Bankkonto. Eine Immobilie verliert nie den Wert und stieg in der Vergangenheit in sieben Jahren um das Doppelte.

Nie war eine Ferienimmobilie in unserer Region so preiswert wie heute, die Preise steigen aufgrund des grossen Tourismusplanes der Regierung jeden Tag aufs Neue.

Kauf ab Plan - Sie gewinnen bereits beim Kauf 

Die cleverste Art, sofort einen Gewinn mit einer türkischen Immobilie zu erzielen, ist der Kauf ab Plan. Denn der Wert Ihrer Immobilie steigt bereits mit Vertragsabschluss und während der Bauzeit. Wenn sie fertiggestellt ist, haben Sie mit weniger Geld eine Immobilie gekauft, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung bereits mindestens 20 - 50 % höher im Preis liegt. Teilweise sogar noch darüber, wie unsere Lykia Dreamhouse Villen, die nur 10 Min. vom Strand  und Golfplatz Sarigerme entfernt liegen, beweisen. Unsere cleveren Kunden bezahlten im Jahr 2005 für Villa Leyla 70 000 Euro, der heutige Preis liegt bei 120 000 Euro. Das liegt daran, dass die Grundstückspreise in der Region horrend ansteigen, je mehr im Tourismusplan der Regierung fertiggestellt werden wird. In der Regel werden  Kauf ab Plan Projekte in der Planungsphase sehr günstig angeboten, sobald der Bau fertig gestellt wurde, steigt der Verkaufspreis noch einmal.

Wieso eine bereits fertiggestellte, ein paar Jahre alte Immobilie mit einem höheren Preis erwerben, bei der man sich das Innenausbaumaterial nicht mehr aussuchen kann und vielleicht noch viel Geld investiert, um die Innenausstattung zu ändern oder einen Pool einzubauen, der bei älteren Immobilien oft nicht gebaut wurde. Beim Kauf ab Plan sind Sie der Erstbesitzer einer nagelneuen Immobilie und  haben bei uns Mitspracherecht was Innenplanung der nichttragenden Wände und Ausstattung angeht, in Material und Farben und das noch zu einem niedrigeren Preis.

Und das Warten auf die Fertigstellung bei Kauf ab Plan wird belohnt mit einer saftigen Wertsteigerung der Immobilie bereits beim Einzug.

Die Immobilie arbeiten lassen - Vermietung

Es tun sich selbst für Privatleute ungeahnte Möglichkeiten auf, wenn Sie in eine Ferienimmobilie investieren, sei es nun, um sie selbst zu nutzen und später weiter zu verkaufen, um sie zu vermieten, um die Kosten eines dafür erhaltenen Darlehens zu decken, da die Mieteinnahmen im Tourismus die monatlichen Raten an die Bank bei weitem übersteigen. Viele Touristen mieten im Urlaub eine Wohnung oder ein Haus, da sie sich mit der Familie oder als Student finanziell einschränken müssen und verhelfen Ihnen somit zu einem zusätzlichen Einkommen und ganz nebenbei steigt der Wert Ihres Ferienhäuschens ohne Ihr Zutun, denn die Grundstückspreise allein, auf der Ihre Immobilie stehen wird, werden in der Dalaman Region nicht fallen. Durch die neu erschlossenen Golfplätze in Sarigerme und später in Akkaya und durch alle anderen äusserst reizvollen Kriterien in unserer Gegend bestizen Sie eine first class Immobilie in einem First Class Tourismusgebiet.

Gemeinschaftskauf 

Eine eigene Ferienimmobilie ist und bleibt für viele Deutsche heute ein Traum, die Preise in Deutschland steigen, die Löhne und Gehälter bleiben gleich.  

Viele Familien haben bereits entdeckt, dass man in einer Gemeinschaft auch zu einer Ferienimmobile kommt, die man sich allein nicht leisten könnte. Sei es nun gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern oder mit Freunden, die man mag. Durch einen gemeinsamen Kauf einer Immobilie und dem legalen Eintrag aller beteiligten Käufer, senken Sie die Kosten und geniessen aber doch das Privileg eines Grundbucheintrages. Diese Art der Investition rechnet sich.

Das hat weder mit Timesharing zu tun ( das wochenweise organisiert wird), noch mit einer Kooperative (in die man sich wie eine Firma mit Anteilsschein einkauft).

Sie erhalten einen offiziellen Grundbucheintrag als Eigentümer

Das heisst, selbst eine Luxusimmobilie mit Meerblick oder eine exklusive Villa mit grossem Swimmingpool ist dann erschwinglich, wenn sich die Beteiligten die Kosten teilen und sie profitieren auf jeden Fall davon, denn lieber einen Teil besitzen als gar nichts ist die bessere Alternative. Der Kauf der türkischen Immobilien findet immer beim Notar statt, so dass Sie auch hier auf der kostengünstigen Seite bleiben.

Unsere Rechtsanwältin wird Sie gerne über die  Rechtslage informieren.

Erbrecht von Deutschen in der Türkei

Das Erbrecht Deutscher nach dem türkischen Zivilgesetzbuch entspricht im wesentlichen den deutschen Regelungen. Es gibt keine rechtlichen Unterschied zwischen deutschen und türkischen Erben eines deutschen oder türkischen Erblassers.

Der Erwerb von Grundeigentum im Rahmen der Erbrechtsnachfolge ist uneingeschränkt möglich. Bei bestehenden gesetzlichen Erwerbsverboten muss dieses Grundeigentum jedoch umgehend an türkische Staatsangehörige oder an juristische Personen türkischen Rechts veräußert werden.

Die Handhabung durch die zuständigen türkischen Stellen weicht in vielen Fällen jedoch von der Rechtslage ab, insbesondere dann, wenn zu der Erbmasse ein Grundstück gehört. Die türkischen Stellen verweigern häufig die Eintragung des deutschen Erben in das Grundbuch, auch wenn für den Erwerb durch Ausländer Verbote oder Beschränkungen nicht bestehen.

Die türkische Generaldirektion für Grundbuchwesen als zuständige Aufsichtsbehörde hat der Deutschen Botschaft gegenüber Unterstützung zugesagt, sollten bei der Eintragung von Grundbuchtiteln Probleme auftauchen.

Bitte folgen Sie dem internen Link auf unserer Seite

Auszug aus dem Download des deutschen Konsulates Antalya Stand: Juli 2008
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Das Konsulat bedankt sich bei Frau Rechtsanwältin Deniz Yıldırım für die Zusammenfassung
und Übersetzung der türkischen Vorschriften.


Erwerb von Grundeigentum in der Türkei


Das türkische Sachenrecht ähnelt im Grunde dem schweizerischen Sachenrecht, da das
türkische Zivilgesetzbuch ursprünglich aus der Schweiz übernommen wurde. Aus diesem
Grund sind die Begriffe des Sachenrechts in der Türkei und in der Schweiz fast die gleichen,
obwohl in der Türkei im Jahr 2001 das neue türkische Zivilgesetzbuch erlassen wurde.
Auch im Sinne des türkischen Zivilgesetzbuches (§ 704) sind der Gegenstand des
Grundeigentums die Grundstücke. Nach dem türkischen Recht sind unter Grundstücken
zu verstehen:


a) die Liegenschaften
b) die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte,
c) die im Stockwerkeigentumgrundbuch eingetragenen separaten Teile


Nach dem Eigentumswohnungsgesetz Nr. 634 (vom 23.06.1965) ist auch das
Etagenwohnungseigentum eine Sonderart des Eigentums, das sich auf die Anteile des
Bodens und auf die gemeinsamen Teile des Gebäudes bezieht und eine bestimmte
Etagenwohnung dem Inhaber vorbehält.


Der Erwerb von Eigentum oder beschränkten dinglichen Rechten an in der Türkei
gelegenen Grundstücken, Häusern, Stockwerken (Wohnungen) oder Ferienwohnungen
richtet sich ausschliesslich nach türkischen Vorschriften. Danach sind drei
Eigentumsformen zu unterscheiden:


1. Das Volleigentum an einer Immobilie und den dazu gehörenden Anlagen und
Vorrichtungen entspricht in seiner rechtlichen Ausgestaltung in etwa dem deutschen
Grundstückseigentum.



2. Das Stockwerkseigentum, dessen Rechtsgrundlage das Gesetz Nr. 634 vom
23.06.1965 ist, ähnelt dem deutschen Wohnungseigentum und umfasst das
Sondereigentum an einem Grundstücksteil, z.B. einer Etage, verbunden mit dem
Miteigentum am Gesamtgrundstück
; als Vorstufe dient häufig eine Stockwerks-
Grunddienstbarkeit.


3. Der periodische Grundbesitz (“time-sharing”) wurde durch Gesetz Nr. 3227 vom
10.06.1985 eingeführt. Es handelt sich hier um eine Variante des
Stockwerkseigentums, nämlich Miteigentum an einem Objekt, verbunden mit
alljährlich wiederkehrenden, jedoch zeitlich begrenzten Wohn- und Nutzungsrechten
.
Ausländische natürliche und juristische Personen dürfen in der Türkei nach §§ 35, 36
des Grundbuchgesetzes (Gesetz Nr. 2644 vom 22.11.1934 in der Fassung vom
03.07.2008, in Kraft getreten am 15.07.2008) unter den unten aufgeführten
Voraussetzungen Grundeigentum und beschränkte dingliche Rechte erwerben und
erben.


1) Die erste Voraussetzung ist das Gegenseitigkeitsprinzip. Die Voraussetzung der
Gegenseitigkeit gilt im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland als erfüllt.


2) Eine ausländische natürliche Person kann türkeiweit nur bis zu 2,5 Hektar Eigentum
und beschränkte dingliche Rechte und nur zu Wohn-und gewerblichen Zwecken
erwerben.
Die Daten über das Grundeigentum und die Nutzungsrechte der
ausländischen natürlichen Personen werden im Computersystem registriert. Diese
Daten werden allen örtlichen Grundbuchämtern zugänglich gemacht. So wird eine
Kontrolle möglich. Zusätzlich müssen natürliche Personen eine
Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der sie versichern, dass ihr
Grundeigentum und ihre Nutzungsrechte landesweit die 2,5-Hektar-Grenze nicht
überschreiten und dass sie bedingungslos die Veräußerung des Grundeigentums und
der Nutzungsrechte, die diese Grenze überschreiten, akzeptieren.
(Rundschreiben des
Ministeriums für Bauwesen vom 17.07.2008).


3) Es wurde mit der Änderung des Gesetzes vom 03.07.08 eine Höchstquote in
Höhe von 10 Prozent eingesetzt.
Maßgebend sind die zur Bebauung
freigegebenen Grundstücke innerhalb der Kreisstädte
(im türkischen
Verwaltungssystem Ilçe). Dieser Quotensatz kann im Hinblick auf die besondere
Situation, bzw. auf die Besonderheiten der einzelnen Kreisstädte, für einzelne
Kreisstädte vom Mininterrat verringert werden.


4) Eine Ausnahme gilt, wenn der Ausländer gesetzlicher Erbe ist. Bei einem Erwerb
durch Verfügung von Todes wegen gelten hingegen diese Einschränkungen.
Voraussetzung ist die Gegenseitigkeit, die für deutsche Staatsbürger und
Staatsbürgerinnen gegeben ist.


5) Ausländische Staatsangehörige können nur in den Gebieten, für die ein qualifizierter
Bebauungs- oder Lageplan existiert,
Eigentum und Nutzungsrechte von
Grundstücken erwerben.


6) Für die Einrichtung eines Grundpfandrechts (z.B. Hypothek) gelten diese
Einschränkungen nicht.
Auch die Gegenseitigkeit wird nicht überprüft.


7) Ausländische Handelsgesellschaften können nur im Rahmen von Sondergesetzen,
wie z.B. dem Gesetz zur Förderung des Tourismus, dem Gesetz für Industriegebiete
oder dem Erdölgesetz in der Türkei Grundeigentum erwerben.


8) Handelsgesellschaften, die von ausländischen Gesellschaftern und mit
ausländischem Kapital in der Türkei nach türkischem Recht gegründet wurden,

galten bislang als türkische Handelsgesellschaften und unterstanden bislang nicht
diesen Einschränkungen.

Diese Vorschrift wurde durch eine Entscheidung des
türkischen Verfassungsgerichts vom 11.03.2008 aufgehoben.

Nach dem Änderungsgesetz des Grundbuchgesetzes vom 03.07.08 dürfen
Handelsgesellschaften, die mit ausländischer Beteiligung nach türkischem Recht
gegründet werden, für die Führung Ihrer Firmentätigkeitszwecke Grundeigentum
und/oder Nutzungsrechte erwerben.
(§ 36 Grundeigentumsgesetz). Diese
Regelung gilt auch im Falle einer Beteiligung/Anteilsübernahme einer türkischen
Gesellschaft.

Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung können in
militarischen Verbots-und Sicherheitszonen, sowie militarisch strategisch
wichtigen Spezialgebieten nur mit Genehmigung des Generalstabs, in den
sonstigen strategisch wichtigen Gebieten und inländischen Sicherheitsgebieten
mit Genehmigung des Gouverneurs erwerben.
Im Ergebnis müssen daher
Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung für den Erwerb von
Grundeigentum stets die Genehmigung des Militärs sowie des Gouverneurs
einholen.
Zur Durchführung dieser Vorschrift wird noch ein gesondertes
Rundschreiben folgen.


9) Ausländische Stiftungen, Vereine, Genossenschaften oder Gemeinden und Fonds in
der Türkei können kein Grundeigentum oder Nutzungsrechte erwerben. Die Anträge
von solchen Instutitionen werden sofort von den örtlichen Grundbuchämtern
abgelehnt.


10) In bestimmten Gebieten können ausländische natürliche und juristische Personen
keinen Grundeigentum und keine Nutzungsrechte erwerben.

Diese Gebiete sind:
Agrar- und Minengebiete, Bewässerungsgebiete, Flora- und Faunagebiete,
Energieproduktionsgebiete, Gebiete die wegen kultureller und religiöser
Besonderheiten wichtig sind, strategisch wichtige sowie militärische Verbotszonen
und Sicherheitsgebiete.


11) Es war ursprünglich vorgesehen, dass das Verteidigungsministerium binnen drei Monaten
nach der Veröffentlichung des Gesetzes dem Ministerium für Bauwesen militärische
Sperr- und Schutzgebiete mitteilt. Die entsprechenden Listen sind als vertraulich
eingestuft, sie sind daher nicht öffentlich einsehbar. Sie sind aber bei den Katasterämtern
vorhanden, die feststellen können, ob ein bestimmtes Grundstück innerhalb eines Sperroder
Schutzgebietes liegt.


12)Gem. Art. 29 des türkischen Staatsgehörigkeitsgesetzes Nr. 403 gelten die oben
genannten Einschränkungen nicht für Personen, die durch Geburt die türkische
Staatsangehörigkeit erwarben und sie mit Genehmigung des Ministerrates zwecks
Erwerbes einer anderen (z.B. der deutschen) Staatsangehörigkeit verloren haben,
sowie deren gesetzliche Erben
. Diese Personen werden u.a. hinsichtlich des
Erwerbes von Grundeigentum nicht als Ausländer behandelt; sie müssen sich mit
einer sogenannten “Pembe kart“ oder “Mavi kart” ausweisen.

KAUFPROZEDUR

2. Geschäftliche Investitionen, Grossinvestoren, ausländische Firmen

für generelle Information über Wirtschaft, Firmengründung in der Türkei, Investment in der Türkei wenden Sie sich bitte direkt an die Industrie- und Handelskammer Köln

www.ihk-koeln.de